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Der Bebauungsplan 57 ist ein Paradebeispiel, wie die Planung für die Bürger nicht aussehen sollte. Die Seiten wurden für Bürger, die am Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne interessiert sind, aber auch für Parteimitglieder, die am Planverfahren beteiligt sind und nicht zuletzt für Haus- und Grundstücksbesitzer, die von Planungsverfahren betroffen sind, erstellt. Ich empfehle jedem Betroffenen eines Bebauungsplans dringend zur analytischen Bestandsaufnahme. Sollte alles in „Ordnung“ sein, möchte ich gratulieren, denn dann arbeitet die Verwaltung ausgewogen im Interesse der Bürger ihrer Stadt. Analytische Bestandsaufnahme heißt, wem gehören die Grundstücke vor Aufstellung des Bebauungsplans und über welche Grundstücke wird die Straßenführung betrieben. (Vergleichen mit Abfindung gegen Null, ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht) Baubefreiung, wenn, warum Privatstraßen und wohnen dort vorher Beamte oder Parteimitglieder und …, Prüfung und Einhaltung der Ausgleichsflächen auch im Bezug zum Eigentümer, Einhaltung der überbaubaren Flächenzahl (Beispiel 4/10) und der im Bebauungsplan festgesetzten Einzelheiten, Vergleich der Planung mit dem Ist-Zustand auch bei Bäumen und Ausgleichsflächen. (Ist-Zustand mit dem vom „Amt“ endgültig verabschiedeten Bebauungsplan vergleichen) Es gibt manche Städte, die jährlich einen Umweltpreis verleihen. Wenn in diesen Städten bei dem „grün“ (Bäume) und „grün“ Ausgleichsflächen (Landschaftsschutzgesetz) „geschludert“ wird und wurde, könnte es viele „Parteibücher“ geben oder ein „Bürgermeister“ im Bebauungsplan wohnen. Weiter sollte man prüfen, warum wird die Straße zum Bespiel zur Sackgasse und ein Vergleich mit Grundstücksbesitz vor und nach Aufstellung ist nötig. Das Gleiche gilt auch für „negative Belastungen“, warum werden Glascontainer und Parkplätze und wo aufgestellt. Es ist zwar richtig, dass der Bürger die Möglichkeit hat, zur Überprüfung der Verwaltungsentscheidung die Verwaltungsgerichte anzurufen. In der Vergangenheit wurde diese Möglichkeit erheblich erschwert, sowie in vielen Fällen unmöglich gemacht. Als Beispiel sei nur erwähnt, dass das Normenkontrollverfahren, das lange Zeit der Kläger ohne Anwalt vor dem OVG einreichen und führen konnte, nicht mehr ohne Anwalt möglich ist. Sodass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, durch die in letzter Zeit geschaffenen Kostenstrukturen und Anwaltspflicht (OVG), den Bürger durch das erhebliche Kostenrisiko scheinbar vom Klagen abhalten soll. Dass bei Streitwerten im Grundstücksbereich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt, durch mehrere Instanzen, den Bürger in seiner Existenz bedrohen kann, gibt der Behauptung „Geld regiert die Welt“ wieder Nahrung. Artikel 80 – Beamteneid Jetzt könne man meinen, dass der § 80 des Beamteneides eigentlich eine gute Grundlage für Verwaltungsentscheidungen festlegt. Aber nun wieder zurück zu unserem Bebauungsplan 57. Nicht zufällig heißt es in unserem Verwaltungsbeispiel in einer Dr.-Arbeit, die im Minerva Verlag München erschienen ist, „ Wenn man in (der Stadt) … einen Zaun beantragt, dann fragt man nicht das Bauamt sondern den Fraktionsvorsitzenden“. Obwohl dieses Zitat es nahe legt, möchte ich noch erwähnen, dass diese Partei mit absoluter Macht, seit sehr langer Zeit, die Stadt „regierte“ Die „Planer“ haben aber mit Einflüssen zu tun, die deutlich zeigen, dass eine Planung erheblich dem Spielball der Interessenlagen unterworfen ist. Als allererstes wohnt vorher im Außenbereich der „größte“ Kritiker einer Partei, die im Rathaus das Sagen hat. Die Stadtspitze und auch die Planer sind vermutlich „Mitglieder“ dieser Partei. Eine weitere Einflussgröße ist, dass der Stadt in dem geplanten Bebauungsplan 57 mehrere Grundstücke gehören. Weiter stellt die erhebliche Verschuldung der Stadtverwaltung durch Umbauten, die in den Augen vieler Bürger „sinnlos“ scheinen, eine nicht zu unterschätzende Einflussgröße da. (Der Drang der „Verwaltung“ nach neuen Geldquellen könnte auch ein nicht zu unterschätzender Planungsschwerpunkt sein). Dieses wird auch im Bebauungsplan 57 deutliche Fragen aufwerfen. In diesem Zusammenhang muss unterstrichen werden, dass die „Begehrlichkeit“ der Verwaltung dann zum Problem wird, wenn es „guter“ Planung widerspricht. Einzelheiten folgen, in Kürze!! Die Krankheit „Transparenzallergie“ sollte nicht unterschätzt werden und es sollen nicht wenige Verwaltungen betroffen sein. Franz-Josef Heinrichs Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. |
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